Die Grundstückswerte sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Zur Zeit stagnieren die Grundstückswerte. Rund eine Millionen Grundstücke wechseln jährlich im Rahmen von Erbfolge oder Schenkung den Eigentümer. Der unentgeltliche Erwerb durch Schenkung oder Erbfolge kann für Nachfolger teuer werden. In Deutschland werden jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt bzw. verschenkt. Erfasst vom statistischen Bundesamt sind hier nur steuerpflichte Erbschaften und Schenkungen. Übertragungen unter dem Freibetrag gehen nicht in die Statistik ein.
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt in Deutschland vom Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen und des Erben sowie dem Wert des Erbes ab. Ein Kind erhält z.B. einen Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Die Freibeträge für Erbschaftssteuer sind seit 2009 nicht angepasst worden. Seit diesem Zeitpunkt haben sich die Immobilienpreise in Ballungsräumen zum Teil verdoppelt.
Bei Selbstnutzung der übertragenen Immobilie stehen keine Einnahmen der zu erwartenden Steuerlast gegenüber. Nach dem Tod der Eltern besteht die Gefahr, dass ein Familienheim nicht gehalten werden kann, weil die Erbschaftssteuer so hoch ist.
Bei Mietshäusern erfolgt die Bewertung der Grundstücke im Steuerrecht über den Bodenrichtwert und den potenziell erzielbaren Mieten (nicht die vereinnahmten!).
Der bayerische Finanzminister startete einen Versuch die Freibeträge für Erbschaftssteuer zu erhöhen. Der Bundesfinanzminister hatte hierzu mitgeteilt, dass es zu einer Übereinkunft der Ampelkoalition zur Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gekommen sei. Es sollte eine Erhöhung um 25 Prozent angemessen sein. Notwendig für die Erhöhung der Freibeträge ist eine Gesetzesinitiative der Bundesländer im Bundesrat. Am 16.12.2022 wurde die Erhöhung der Freibeträge vom Bundesrat abgelehnt.
Der Freibetrag für Kinder von 400.000 € ist für einen Zeitraum von 10 Jahren für Schenkungen innerhalb dieses Zeitraumes zu Grunde zulegen.
Daher gilt es die Übergabe von Grundbesitz rechtzeitig an Nachfolger zu planen um nicht durch Steuerbelastung in die Situation zu geraten, aus steuerlichen Gründen das geerbte oder geschenkte Grundstück wieder verkaufen zu müssen.