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Wende der Erbschaft- und Schenkungsteuer – Einnahmen

Nach dem die Erbschaftsteuern in den vergangenen Jahren stetig angestiegen
sind, ist in 2022 nun eine Wende eingetreten. Das Statistische Bundesamt
veröffentlichte im Juli 2023 die Senkung der Einnahmen aus Erbschaft- und
Schenkungsteuer für 2022.

Nach dem Statistischen Bundesamt wurden in 2022 Insgesamt
Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4
Milliarden Euro veranlagt. Dies sind 14 Prozent weniger als im Vorjahr.

Der Statistik zufolge wurden 59,7 Mrd. Euro durch Erbschaften und
Vermächtnisse übertragen. Das verschenkte Vermögen sank um 23,6 Prozent auf
41,7 Mrd. Euro. Grund für die Senkung sei der Rückgang an verschenktem
Betriebsvermögen gewesen. Diese betrugen 12,4 Mrd. Euro. Dies sind 5,8
Prozent weniger als in 2021. Vererbt wurden vorwiegend sogenanntes „übriges
Vermögen“ wie Bankguthaben und Wertpapiere.

Die Einnahmen aus Erbschaftsteuern sanken um knapp 10 Prozent auf 8,1 Mrd.
Euro. Dagegen erhöhten sich die Einnahmen aus Schenkungssteuern um 56,7
Prozent auf 3,3 Mrd.

Da die meisten Erbschaften und Schenkungen unterhalb der Freibeträge
liegen, sind genaue Werte nicht zu benennen. Sie werden bei den Ämtern
teilweise gar nicht erfasst und fließen somit nicht in die Statistik ein.
Neben kleineren Freibeträgen und –grenzen erhalten Ehepartner einen
Freibetrag von 500.000 Euro und die eigenen Kindern 400.000 Euro. Bei
frühzeitiger Übertragung von Vermögen auf mögliche Erben können die
Freibeträge in Höhe von 500.000/400.000 € nach Ablauf von 10 Jahren wiederum
in Anspruch genommen werden.

Die sinkende Statistik über Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungssteuern
lässt vermuten, dass immer mehr die Vorteile aus der rechtzeitigen
Übertragung von Vermögenswerten ihre Vorteile schöpfen. Die Gesetzgebung zur
Erbschaft- und Schenkungsteuer ist seit Jahren kaum verändert. Auch die
Vermögenswerte haben sich nicht wesentlich verändert. Im Gegenteil! Die
Grundstückswerte sind sogar erheblich gestiegen. Es ist empfehlenswert sich
frühzeitig mit seiner Nachfolge auseinanderzusetzen. Eine steuerliche
Belastung kann erheblich gesenkt werden. Gerne beraten
„DieNachfolgeexperten“ über die individuellen verschiedenen Möglichkeiten.